Zu den vielen gesetzlichen Definitionen der Straße im Sinne des Straßenverkehrs und der Straßenverkehrsordnung zählt auch die Richtungsfahrbahn. Sie ist Teil der Straße und umschreibt eine Fahrbahn, die vom Gegenverkehr baulich getrennt ist, um für noch mehr Sicherheit zu sorgen.
Normalerweise, beispielsweise in der Stadt oder auch auf der Bundesstraße, gibt es zwei Fahrbahnen in entgegengesetzer Richtung, sodass jeweils ein Fahrzeug von A nach B und ein anderes von B nach A fahren kann. Es gibt die entsprechenden Bodenmarkierungen, die die Grenzen der Fahrbahnen aufzeigen, aber im Falle eines Überholmanövers befindet man sich auf der Gegenfahrbahn. Bei der Richtungsfahrbahn ist das nicht möglich.
Die Richtungsfahrbahn ist zum einen Teil der Straße und zum anderen eine Fahrbahn in eine Fahrtrichtung, die von der Fahrbahn für die Gegenrichtung räumlich getrennt ist. Eine Richtungsfahrbahn trifft man zum Beispiel auf der Autobahn an, wenn die Fahrbahnen der beiden Fahrtrichtungen durch eine Betonvorrichtung oder eine Baumreihe getrennt ist. Es ist daher nicht möglich, in den Gegenverkehr zu gelangen und nur die bereits genutzte Fahrbahn erreichbar.
Auch bei Schnellstraßen ist die räumliche Trennung aus Sicherheitsgründen vorgesehen. Die Richtungsfahrbahn sagt per Definition aber nichts über die Anzahl der Spuren aus. Es kann also zwei Fahrbahnen für jede Richtung geben. In den Verkehrsnachrichten hört man bei schweren Unfällen oder baulichen Maßnahmen von der Sperre einer Richtungsfahrbahn. In diesem Fall ist gemeint, dass die gesamte Fahrtrichtung gesperrt ist, beispielsweise durch einen LKW, der quer über die Fahrbahnen die Weiterfahrt blockiert und unmöglich macht.
Vor allem bei hohen Reisegeschwindigkeiten ist die Richtungsfahrbahn ein wichtiges Thema, weil bei 100 oder mehr km/h auf die Gegenfahrbahn zu gelangen ist keine gesundheitsfördernde Aktion und kann schlimme Unfälle auslösen. Zwar gilt das für die Landesstraße eigentlich auch, aber meist sind die 100 km/h gar nicht möglich, weil es immer wieder Kurven und schwer einsehbare Teilstücke gibt. Bei der Schnellstraße und Autobahn sieht die Sache anders aus und der Schutz der beiden Fahrtrichtungen ist absolut notwendig.
Die Straße ist ein Teil des Straßenverkehrs, den man täglich nutzt, ohne sich dessen wirklich bewusst zu sein. In der Fahrschule lernt man erst, was es da alles an Einzelteilen gibt. Denn die Straße besteht etwa in der Stadt aus der Fahrbahn und dem Gehsteig. Die Fahrbahn selbst untergliedert sich in die Hauptfahrbahn und in die Nebenfahrbahn je nach Verkehrssituation und angelegter Straßenverhältnisse. Ein weiterer Begriff ist jener von der Richtungsfahrbahn.
Neben der Fahrbahn gibt es einen weiteren wichtigen Begriff mit dem Fahrstreifen. Eine Fahrbahn kann mehrere Fahrstreifen beinhalten und ein sehr bekannter ist der Pannenstreifen auf der Autobahn. Der Mehrzweckstreifen ist eine weitere Definition für die Nutzung und dazu passt auch der Radfahrstreifen vor allem im innerstädtischen Straßenverkehr. Ebenfalls ein häufig anzutreffender Begriff ist jener von der Spur auch als Grundlage für die Umschreibung des Umspurens.
Die Straße kann aber auch besondere Einrichtungen aufweisen wie etwa die Schutzinsel oder den selbständigen Gleiskörper etwa bei der Straßenbahn. Der Gehweg und der Radweg sind weitere Möglichkeiten und für die Verkehrsregelungen auch wichtig. Denn ein angebotener Radweg als Teil eines breiten Gehsteigs verpflichtet zur Nutzung, sodass die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn den Platz mit den Autos teilen müssen. Ebenfalls Teil der Straße ist das Straßenbankett.
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