Was genau ist eine Straße eigentlich? Die Verbindung von A nach B? Das mit Sicherheit. Aber eine Straße im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist eine Landfläche samt der dazugehörigen baulichen Anlagen, die dem Straßenverkehr dient und hat mehr Einzelteile, als man meinen würde.
Die Straße im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist eine Fläche, die für den Straßenverkehr zur Verfügung steht, wobei sie aus verschiedenen Elementen besteht. Nicht jeder denkt beim Gehsteig in der Stadt daran, sich auf einem Teil der Straße zu bewegen. Fahrbahn, Spur, Radfahrstreifen und ähnliche Elemente kann die Straße auch beinhalten. Das gilt auch für bauliche Anlagen.
Eine bauliche Anlage kann dabei eine Schutzinsel sein, es kann sich um die Busspur handeln, um den Gehsteig oder andere Teile der Straße, auf der sich die Verkehrsteilnehmer fortbewegen. Die Straße ist dabei von den gesetzlichen Definitionen her auf bestimmte Elemente zu untergliedern. Sie selbst stellt die Gesamtheit dar, die Straße beinhaltet aber verschiedene Teile wie die Fahrbahn, auf der sich die Fahrzeuge bewegen oder den Gehsteig für die Fußgängerinnen und Fußgänger.
Die Straße als solche kann weiter definiert werden, beispielsweise als Einbahnstraße, womit sie nicht nur ihren Zweck als Landfläche für den Straßenverkehr deklariert, sondern auch die spezielle Nutzung dieses Straßenzuges. Sonderformen wie der Kreisverkehr, die Sackgasse, die Wohnstraße sind weitere Möglichkeiten, wie eine Straße ausgeformt sein kann.
Des weiteren ist die Straße ein kleiner Teil eines großen Netzes, sei es innerhalb des Ortsgebietes als Straßennetz oder sei es überregional als Verbindung von langen Straßenwegen wie Autobahnen oder Bundesstraßen. Somit erfolgt der erste Meter einer langen Fahrt auf der Straße ebenso wie der letzte Meter, auch wenn dazwischen 300 Kilometer liegen mögen. Die Straßenverkehrsordnung gilt aber hier wie dort, auch wenn sie von Land zu Land unterschiedliche Verkehrsregeln aufweisen kann - man denke nur an das Rechtsfahrgebot und das in manchen Ländern gültige Linksfahrgebot.
Die Straße ist ein Teil des Straßenverkehrs, den man täglich nutzt, ohne sich dessen wirklich bewusst zu sein. In der Fahrschule lernt man erst, was es da alles an Einzelteilen gibt. Denn die Straße besteht etwa in der Stadt aus der Fahrbahn und dem Gehsteig. Die Fahrbahn selbst untergliedert sich in die Hauptfahrbahn und in die Nebenfahrbahn je nach Verkehrssituation und angelegter Straßenverhältnisse. Ein weiterer Begriff ist jener von der Richtungsfahrbahn.
Neben der Fahrbahn gibt es einen weiteren wichtigen Begriff mit dem Fahrstreifen. Eine Fahrbahn kann mehrere Fahrstreifen beinhalten und ein sehr bekannter ist der Pannenstreifen auf der Autobahn. Der Mehrzweckstreifen ist eine weitere Definition für die Nutzung und dazu passt auch der Radfahrstreifen vor allem im innerstädtischen Straßenverkehr. Ebenfalls ein häufig anzutreffender Begriff ist jener von der Spur auch als Grundlage für die Umschreibung des Umspurens.
Die Straße kann aber auch besondere Einrichtungen aufweisen wie etwa die Schutzinsel oder den selbständigen Gleiskörper etwa bei der Straßenbahn. Der Gehweg und der Radweg sind weitere Möglichkeiten und für die Verkehrsregelungen auch wichtig. Denn ein angebotener Radweg als Teil eines breiten Gehsteigs verpflichtet zur Nutzung, sodass die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn den Platz mit den Autos teilen müssen. Ebenfalls Teil der Straße ist das Straßenbankett.
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