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Abandon kennt man von vielen Computerprogrammen, wenn man einen Prozess abbrechen ergo beenden möchte. Abandon kennt man aber auch im Versicherungswesen und umfasst eine ähnliche Funktion, wenngleich die Konsequenzen zu berücksichtigen sind, denn hier bewegt man sich auf dem Feld des Rücktrittsrechts.
Im Rahmen von Versicherungsvereinbarungen kann das Einräumen des Abandon-Rechts in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden, wobei es manche klare Fälle und manche Fälle gibt, bei denen bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Generell gilt, dass man mit Abandon einerseits auf weitere Rechte verzichtet - zum Beispiel Entschädigung im Schadensfall - andererseits müssen keine weiteren Prämien bezahlt werden.
Je nach Versicherungsform kann der Versicherungsnehmer oder auch der Versicherungsgeber oder beide von der Versicherungsvereinbarung zurücktreten. Ein praktisches Beispiel ist dann gegeben, wenn mit dem Auto ein Unfall passiert ist und es mehrere Geschädigte gibt. Die Gefahr, hohe Kosten tragen zu müssen, ist evident und daher kann man mittels Abandon und Hinterlegen der vereinbarten Geldsumme aus der Vereinbarung austreten und ist zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet.
Abandon kennt man auch aus anderen Wirtschaftsbereichen und bedeutet konkret im Versicherungswesen den Verzicht auf eine Versicherungsleistung um im Gegenzug keine Zahlungsverpflichtung eingehen zu müssen. Das Rücktrittsrecht ist eine wesentliche Vereinbarung und zählt zu den Spielregeln im Versicherungswesen und zwar für beide Seiten. Es ist in jedem Versicherungsvertrag ebenso genannt wie andere grundsätzliche rechtliche Vereinbarungen und ein Teil der AVB, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die man mit den AGB´s der Unternehmen vergleichen kann.
Es wird daher festgelegt, in welchen Fällen und Situationen vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden kann und zwar sowohl aus Sicht des Versicherungsnehmers als auch aus Sicht des Versicherungsanbieters, also der Versicherungsgesellschaft selbst.
Es ist im Vertrag also nachzulesen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen man von einem Versicherungsvertrag zurücktreten darf - wann, mit welcher Vorlaufzeit oder mit welcher Begründung.
Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.
Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.
Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.
Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.
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