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Regress der Versicherung

Rückforderung der gezahlten Leistung

Der Regress ist ein Begriff, der für die Rückforderung einer Leistung steht. Er ist bei Behörden genauso bekannt wie bei Versicherungen. Nachstehend wird auf die Versicherungsthematik eingegangen.

Regress der Versicherung

Als praktisches Beispiel soll ein Verkehrsunfall herangezogen werden. Zwei Fahrzeuge kollidieren im Rahmen eines Verkehrsunfalles. Die Versicherung des Fahrzeuglenkers A zahlt den Schaden, der dem Fahrzeuglenker B entstanden ist, im Sinne der Kfz-Versicherung. Später erfährt die Versicherung aber, dass der Fahrzeuglenker A den Unfall nicht nur verschuldet hat, sondern dass er alkoholisiert unterwegs war. Damit beging der Versicherte eine Verletzung der Vereinbarungen der Kfz-Versicherung und das Versicherungsunternehmen ist nicht verpflichtet, den Schaden zu übernehmen.

Aus diesem Grund wird der Schaden, der dem Fahrzeuglenker B bereits ersetzt wurde, beim Lenker A regressiert. Das bedeutet, dass der Fahrzeuglenker selbst für den Schaden, den er verursacht hat, aufkommen muss und die Versicherung hält sich in diesem Fall schadlos und holt sich das Geld vom Lenker zurück.

Regress und Gutachten

Grundlage vieler Regressverfahren sind Gutachten, die erstellt werden, um - wie in diesem praktischen Fall - den tatsächlichen Unfallhergang untersuchen zu lassen und den Schaden in seiner Höhe zu bemessen bzw. die Schuldfrage zu klären. Wenn sich im Gutachten herausstellt, dass der Schadensfall durch die Versicherung gedeckt ist, wird nichts weiter unternommen.

Wird aber durch das Gutachten offenbar, dass die Spielregeln verletzt wurden - in diesem Fall der Alkoholkonsum - dann wird ein Regress in die Wege geleitet, um sich das Geld zurückzuholen, das man dem Lenker B bereits bezahlt hat. Es ist also eine Rückforderung für bereits erfüllte Leistungen des Versicherungsunternehmens basierend auf neuen Erkenntnissen zum Fall.

Bei kleinen Schadensfällen wird ein Gutachten kaum angestrebt werden, aber sobald ein höherer Betrag zu zahlen ist, ist das Gutachten eine Möglichkeit, den Sachverhalt von objektiver Stelle aus nochmals hinterfragen zu lassen.

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Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.

Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.

 Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.

Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.

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Regress bei VersicherungsfallArtikel-Thema: Regress der Versicherung

Beschreibung: Der ☂ Regress ist die Rückforderung des Versicherers beim Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen nach ✅ erfolgtem Schadensfall.

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