Abhängig vom Versicherungsvertrag und von der Art der Versicherung kann im Vertrag ein Selbstbehalt vereinbart oder vorgesehen sein. Dabei handelt es sich um eine in Prozent angegebene Höhe des Schadensbetrages, bis zu der der Versicherte die Kosten des Schadens selbst übernehmen muss. Alternativ kann auch ein Fixbetrag als Selbstbehalt vereinbart werden.
Die Formen des Selbstbehaltes sind unterschiedlicher Natur. Es gibt Selbstbehalte, die dann zum Tragen kommen, wenn der Schadensfall eine bestimmte Mindestgrenze unterschreitet, es gibt Versicherungsangebote, bei denen der Selbstbehalt im automatisch vorgesehen ist, weshalb die Versicherung günstiger ist als alternative Angebote, die keinen Selbstbehalt beinhalten. Bei Autoversicherungen wird häufig ein Selbstbehalt vereinbart. Sowohl in der Teilkaskoversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung ist der Selbstbehalt mit einer fixen Höhe vorgesehen.
Beim Selbstbehalt ist zu beachten, dass das Versicherungsunternehmen erst dann den über den Selbstbehalt offenen Betrag des Schadens bezahlt, wenn der Schaden insgesamt mehr als der vertraglich festgelegte Schadenfalls beträgt.
Ist ein Selbstbehalt von EUR 150,-- vorgesehen und der Schaden beträgt EUR 110,--, dann trägt der Versicherungsnehmer den vollen Schaden. Beträgt der Schaden hingegen EUR 1.000,--, dann zahlt die Versicherung nach Prüfung der Sachlage die Differenz zwischen dem Schadensfall und dem vereinbarten Selbstbehalt, in dem Fall also EUR 850,--.
Der Selbstbehalt ist eine häufige Einrichtung bei Versicherungsverträgen und reduziert ein wenig das Risiko der Versicherungsunternehmen beim Ausgleich des Schadens, reduziert umgekehrt aber damit auch die Prämie ergo die Kosten für die Versicherung. Das Verfahren des Selbstbehaltes ist ein bekanntes und übliches, vor allem bei den Fahrzeugversicherungen ist die Vereinbarung des Selbstbehalts sehr häufig anzutreffen.
Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.
Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.
Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.
Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.
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