Zur Finanzierung der Autobahnsanierung wurde 1997 die Vignette eingeführt. Sie muss auf ein Fahrzeug geklebt werden, wenn man in Österreich die Autobahn oder Schnellstraße benutzen möchte und kostete bei Einführung EUR 72,60 für die PKW´s bis 3,5 Tonnen. Später wurde auch die Vignette für die einspurigen Fahrzeuge wie Motorräder eingeführt.
Die Vignette in der Jahresausgabe ist gültig vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Jänner 2024. Sie löst damit die vorjährige Vignette ab und es wird empfohlen, die alte Version von der Windschutzscheibe zu entfernen. Manche Autolenkerinnen und Autolenker haben vier oder mehr Vignetten nebeneinander kleben, das ist keine wirkliche Verbesserung für die Sicherheit, weil man sich damit ein kleines Stück der Sicht nimmt. Allerdings hat sich dieses Problem für viele Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker durch die digitale Vignette bereits erledigt.
Die Vignette oder Autobahnvignette (Autobahnpickerl im Volksmund) gibt es in drei Varianten und zwar als Jahresvignette, als Vignette für zwei Monate oder auch in der kurzen Form als Vignette für zehn Tage, zum Beispiel für Urlaubsgäste. Zu beachten ist, dass für Anhänger keine Vignette nötig ist, Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gelten ebenfalls als PKW. Über 3,5 Tonnen gelten die üblichen Mautvorschriften.
Kosten:
Jahresvignette EUR 96,40
2 Monats-Vignette EUR 29,00
10 Tages-Vignette EUR 9,90
Was für die PKW´s gilt, gilt für die Motorräder genauso. Es gibt daher die gleichen Zeiträume und damit auch drei verschiedene Varianten der Vignette, um sich auf den Autobahnen bewegen zu dürfen. Auch hier gibt es einige Regelungen zu beachten. Fährt man mit einem Motorrad mit Beiwagen, dann gilt dieses Gefährt dennoch als einspuriges Fahrzeug. Hat das Motorrad hingegen eine Doppelachse und damit drei Räder, dann ist eine Vignette für den PKW vonnöten.
Kosten:
Jahresvignette EUR 38,20
2 Monats-Vignette EUR 14,50
10 Tages-Vignette EUR 5,80
Mit dem Kalenderjahr 2018 wurde von der ASFINAG die digitale Vignette eingeführt, die ebenfalls ab dem 1. Dezember des Jahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres gilt - also gleich wie die bisherige Jahresvignette. Der Vorteil ist, dass es kein Kleben mehr gibt, man muss nicht jedes Jahr die Vignette lösen und die neue anbrigen, weil die Vignette in digitaler Form mit dem Kennzeichen in Zusammenhang steht.
Es gibt auf diese Art und Weise auch Erleichterungen für Wechselkennzeichennutzer und wenn eine Windschutzscheibe zu Bruch geht, ist das auch kein Problem mehr, was bei der Klebevignette hingegen sehr wohl ein großes und ärgerliches Thema war.
Allerdings: zu beachten ist, dass die digitale Vignette eine Vorlaufzeit von etwa zwei Wochen hat, das heißt, dass man sie nicht am 30. November erwerben kann und am 1. Dezember gilt sie bereits. Man muss sich früher darum bemühen. Hat man aber bereits eine digitale Vignette, dann kann man den 2018 eingeführten Aboservice nutzen, um per Klick für das nächste Jahr zu verlängern.
Alle weiteren Informationen über die Vignette finden Sie auf der nachstehenden Webseite der ASFINAG, die für die Erhaltung der österreichischen Straßen zuständig ist. Sie finden hier auch Sicherheitshinweise für die Echtheit der Autobahnvignette sowie den Download zu einer Broschüre über die Grundlagen dieses Systems.
Der Straßenverkehr regelt das korrekte Verhalten, die Parkmöglichkeiten und viele andere Detailfragen. Aber er muss auch finanziert werden und dazu gibt es verschiedene Ideen und Konzepte. Eine Idee ist die City-Maut, eine andere die Maut generell, etwa auf Autobahnen. Einen Schritt weiter geht die Vignette in Österreich, die für die Schnellverbindungen zählt. Eine eigene Form ist die digitale Vignette in Österreich.
Neben der Finanzierung sind auch andere Regeln wichtig. Das Gesamtgewicht der Fahrzeuge spielt eine Rolle, die erlaubte Fahrgeschwindigkeit ebenso oder das Nachtfahrverbot zum Schutz der Menschen. Sicherheitsmaßnahmen können helfen, die Regeln durchzusetzen und ein Beispiel dafür können die Poller sein.
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