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Es gibt Verkehrszeichen, die sind für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer völlig klar und man trifft sie auch oft an. Und dann gibt es einige wenige Verkehrszeichen, die sieht man das erste Mal, wenn man Unterricht in der Fahrschule hat. Ein Verkehrszeichen, bei dem die entsprechende Reaktion des erstaunt seins oft anzutreffen ist, ist das wechselseitige Parkverbot, das aus zwei verschiedenen Symbolen besteht.
Beide zählen zur Gruppe der Verbotszeichen und sind selten in der Realität anzutreffen, doch sie sind existent und sollten bekannt sein, wenn man sich mit seinem Fahrzeug bewegt. Das erste der beiden Verkehrszeichen steht für "Parkverbot an ungeraden Tagen" und das zweite für "Parkverbot an geraden Tagen".
Weiterhin gilt, dass Halten erlaubt ist, also das Abstellen des Fahrzeuges für maximal zehn Minuten. Alles, was diesen Zeitraum übertrifft, gilt als Parken und ist verboten - aber im Gegensatz zum sonstigen Parkverbot nur an den betreffenden Tagen und nur auf der Straßenseite, auf der das Parkverbot ausgesprochen wurde. Damit kann man flexibler mit dem Parkverbot umgehen, abhängig davon, welche Situation im Straßenzug anzutreffen ist.
Die beiden Verkehrszeichen unterscheiden sich auch nur in einem Faktor - nämlich dem weißen Balken. Ein Balken ergibt eine ungerade Zahl und steht daher logischerweise für ungerade Tage, zwei Balken ergeben eine gerade Zahl und symbolisieren damit gerade Tage. Wie beim normalen Parkverbot auch kann es Zusatztafeln geben, die darüber informieren, zu welchen Zeiten das Parkverbot gilt. So kann man auch an den geraden oder ungeraden Tagen das Parkverbot einschränken.
Während man die Vorrangtafel stets erleben kann und auch verschiedene Hinweisschilder, Gebotszeichen und andere Verkehrszeichen auch als Fußgänger oft sieht, sind die beiden Verkehrszeichen rund um das wechselseitige Parken tatsächlich ein seltenes Vergnügen, das nur in bestimmten Situationen ausgewählt wird. Vorstellbar ist die Nutzung bei einer Kombination von Straßenzügen, in denen einmal die eine und einmal die andere Seite für das Parkverbot ausgewählt wird oder wo man in Kombination von zwei Straßen einmal in der Straße A und einmal in der Straße B das Parken verbietet.
Meistens wird jedoch das normale Parkverbot herangezogen, weil die Situation, die zum Verbot führt, jeden Tag gleich ist - vom Wochenende meist abgesehen. Und daher ist das wechselseitige Parkverbot eher nicht das große Thema und so ist es auch keine Überraschung, dass viele diese Verkehrszeichen das erste Mal überhaupt sehen, wenn sie den Führerschein absolvieren wollen und die verschiedenen Zeichen im Straßenverkehr besprochen und gezeigt werden.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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