In der Bilanz wird das Umlaufvermögen wie Kassa, Bank und weitere Größen angeführt. Auch in der Kostenrechnung spielt das Umlaufvermögen eine wichtige Rolle. Doch nicht das gesamte Umlaufvermögen ist auch tatsächlich zur Verfügung, würde man es komplett einsetzen wollen und das ist das Thema vom Begriff Working Capital.
Mit dem Begriff Working Capital wird untersucht, wie groß das Umlaufvermögen tatsächlich ist, wenn man diese kurzfristigen Verbindlichkeiten mitberücksichtigt. Daher wird zur Ermittlung vom Working Capital von der Summe des Umlaufvermögens die Summe der kurzfristigen Verbindlichkeiten abgezogen, wodurch Working Capital eine Kennzahl wird, die Teil der Bilanzanalyse ist. Der Haken an der Kennzahl ist aber der, dass regelmäßige Veränderungen sowohl im Umlaufvermögen selbst als auch bei den Verbindlichkeiten entstehen.
Es gibt ständig neue Lieferungen und regelmäßig Verkaufshandlungen, wodurch sich die Werte sehr rasch verschieben und verändern. Das Working Capital ist also laufenden Veränderungen unterworfen, weshalb die Aussagekraft nicht sehr weitreichend ist. Es ist auch der Aufwand zu groß, um sich ständig neue Werte holen zu können. Dazu muss auch die Buchhaltung tagesaktuell geführt sein, damit man täglich die neuen Größen kennt. Man könnte vielleicht bei einer vierteljährlichen Bilanz einen Vergleich zum letzten Quartal oder zum Quartal von vor einem Jahr herstellen - dann hat die Kennzahl auch einen Sinn.
Das hat den Grund, dass dem Umlaufvermögen, also dem kurzfristigen Vermögensteilen auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüberstehen, die einen Teil des Umlaufvermögens sofort binden. Kurzfristige Verbindlichkeiten können beispielsweise Kredite bei den Lieferanten sein, die ihre Waren zwar schon geliefert haben, deren Rechnungen aber noch nicht ausgeglichen sind.
Lieferforderung in der Höhe von EUR 10.000,-- stehen als Umlaufvermögen fest, aber es gibt auch Lieferverbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.000,--. Real würde die Gegenüberstellung ein Geld von EUR 5.000,-- bedeuten.
Das bedeutet, dass auch ein hoher Betrag an Lieferforderungen nicht die Garantie sein kann, dass man bald im Geld schwimmt, weil oftmals ein ähnlich hoher Betrag an Lieferverbindlichkeiten zu Buche steht. Erst nach Abzug der Schulden wird man erkennen können, wie gut man wirklich dasteht und in welcher Situation man sich aktuell befindet.
Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.
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