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Verkehrszeichen Einbahn

Straße mit einer Fahrtrichtung

Gerade im Stadtverkehr in größeren Städten trifft man sie häufig an: die Einbahn. Sie wird durch das Verkehrszeichen Einbahn signalisiert und informiert damit die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, dass man in dieser Straße nur in der angezeigten Richtung fahren darf. Das Gegenstück ist das Verbotszeichen Einfahrt verboten, sodass sichergestellt ist, dass nur in einer Richtung der Verkehr durchgeführt werden kann.

Verkehrszeichen Einbahn und seine Bedeutung

Sinn und Zweck der Einbahn ist die Steuerung des Verkehrsaufkommens. Einer Einbahn in die eine Richtung folgt in der nächsten Seitengasse meist eine Einbahn in die andere Richtung, sodass wichtige Durchzugsstraßen auf beiden Seiten von Industriegebieten oder Wohnanlagen gut erreicht werden können. Vor allem sind einige dieser Gassen nicht sehr breit, sodass ein normaler Verkehr mit beiden Fahrtrichtungen praktisch gar nicht durchführbar wäre.

Mit dieser Einbahnregelung durch das Verkehrszeichen Einbahn stellt man sicher, dass der Verkehr flüssig durchgeführt werden kann und gleichzeitig ist die Lärmbelastung reduzierter, weil nicht von beiden Seiten die Fahrzeuge zufahren können. Die meisten Einbahnstraßen haben aber ohnehin nur eine Fahrspur, aber man muss regeln, von welcher Seite zugefahren werden darf.

Ausnahmen bei der Einbahnregelung

Verkehrszeichen EinbahnEs gibt natürlich auch Ausnahmen von der Einbahnregelung und zwar in zweierlei Hinsicht. Die eine betrifft die Ausweisung als Einbahn, die andere die Nutzung.

Bei der Ausweisung gibt es nämlich einige Straßen und Straßentypen, die als Einbahn genutzt werden, die aber nicht mit dem Hinweisschild ausgestattet sind. Dazu zählen die Kreisverkehrsituationen, Nebenfahrbahnen oder auch Durchzugsstraßen, deren Fahrtrichtungen räumlich getrennt sind, sodass klar ist, dass man nur in die eine oder andere Richtung fahren kann, wobei auch Gebotszeichen den Verkehr regeln.

Was die Nutzung von Einbahnen betrifft, so kann eine Ausnahmeregelung angezeigt werden, dass man auch gegen die Einbahn fahren darf. Das gilt manchmal für Radfahrer, oftmals für Straßenbahnen oder Taxilenker. Falsch ist der Glaube, dass jene, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, automatisch gegen die Einbahn fahren dürfen - das ist nur zulässig, wenn das Zusatzschild "Ausgenommen Radfahrer" angebracht wird. Fehlt die Zusatztafel, dann gilt die Einbahn wie vorgesehen - auch für Radfahrer.

Nicht wenige Menschen - nicht nur Radfahrerinnen und Radfahrer - glauben nämlich, dass man mit dem Fahrrad immer gegen die Fahrtrichtung radeln darf. Das ist falsch.  Nur wenn das Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" in Kombination mit dem Zusatzschild "Ausgenommen Radfahrer" angebracht ist, darf man gegen die Einbahn fahren.

Interessant ist auch, dass bei den Radwegen der Pfeil für die Nutzung gegen die Fahrtrichtung angebracht ist. Das bedeutet, dass man den Fahrradstreifen nur dann nutzen darf, wenn man sich gegen die Fahrtrichtung bewegt. Radelt man hingegen im Sinne der Einbahn, ist der Fahrradstreifen kein Thema und darf nicht genutzt werden, stattdessen bewegt man sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer per Rechtfahrgebot auf der rechten Straßenseite. Dadurch wird sichergestellt, dass es am Radstreifen keine Unfälle gibt, dennoch nutzen viele auch in Fahrtrichtung diese Einrichtung, was falsch ist.

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Die Hinweiszeichen wirken weniger wichtig als etwa die Verbotszeichen, aber sie enthalten zentrale Informationen für die Weiterfahrt und das Verhalten im Straßenverkehr. Der Hinweis auf die Autobahn beinhaltet etwa die Information über die mögliche Geschwindigkeit und auch die Autostraße wird so angekündigt bzw. angezeigt. Auf diesen Straßen gibt es auch Reiseinformationen per Überkopfwegweiser. Die Alternative ist der Vorwegweiser.

Im alltäglichen Leben gibt es einige wesentliche Informationen. Häufig trifft man auf den Schutzweg und Möglichkeiten zum Parken. Sehr oft sieht man auch in der Großstadt den Hinweis auf eine Einbahn. Die Sackgasse ist nicht gar so häufig zu sehen und nur in den Städten gibt es eine Straßenbahn, auf die man aufpassen muss. Die Wohnstraße ist hingegen immer häufiger eingerichtet, um den Verkehr zu beruhigen und auch die Fußgängerzone ist eine solche Idee.

Selten gibt es das Hinweiszeichen Laternen, bekannter ist der Hinweis auf ein Spital. Im Rahmen der Fahrt gibt es etwa am Ausgang einer Baustelle das Ende des Gegenverkehrs und ebenfalls hilfreich ist der Wegweiser zum Parkplatz.

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Verkehrszeichen EinbahnArtikel-Thema: Verkehrszeichen Einbahn

Beschreibung: Das ⛔ Verkehrszeichen Einbahn ist ein Hinweiszeichen und zeigt die einzig zulässige Fahrtrichtung an und ist wichtig für den ✅ Stadtverkehr.

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