Bei den Verbotszeichen gibt es Einschränkungen der Fahrtrichtungen, bei denen ausgedrückt wird, was man nicht darf, zum Beispiel nach links oder rechts abbiegen. "Einfahrt verboten" ist auch ein Verbotszeichen, das zur Regulierung des Straßenverkehrs dient. Hinzu kommen eine ganze Reihe von Gebotszeichen, die unter dem Begriff "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" zusammengefasst werden.
Das Verkehrszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung erkennt man an ihrem blauen Hintergrund und den weißen Richtungspfeilen. Häufig trifft man den Pfeil nach links unten oder rechts unten an, um bei einer Baustelle den Hinweis zu erhalten, dass man links oder rechts an der Gefahrenstelle vorbeizufahren hat. Diese Gebotszeichen drücken kein Verbot aus, sie sind aber als Befehl zu verstehen. Wenn man rechts abbiegen möchte, aber das Gebotszeichen weist darauf hin, dass nur die gerade Weiterfahrt gestattet ist, dann ist das nicht ein grafisches Detail auf der Straße, sondern dann hat man dem Gebot Folge zu leisten und auf das Abbiegen zu verzichten.
Da es unterschiedlichste Verkehrssituationen gibt, gibt es auch unterschiedlichste Varianten dieses Gebotzeichens. Von der Weiterfahrt geradeaus, die durch einen nach oben zeigenden Pfeil symbolisiert wird, über das Abbiegegebot bis hin zu der Möglichkeit, geradeaus oder in eine Richtung abzubiegen reichen die Möglichkeiten, die die Nutzer von Auto, Motorrad und dergleichen über die zur Verfügung stehenden Optionen zu informieren.
Das ist besonders dann relevant, wenn man es mit einer mehrspurigen Straße zu tun hat, bei der zum einen die Kreuzung komplexer ausgestaltet werden muss bzw. bei der man im Vorfeld darauf hinweisen muss, dass das Abbiegen in eine bestimmte Richtung schlichtweg verboten ist. Denn eigentlich spricht auch das Gebot ein Verbot aus - die Richtung, die nicht angezeigt wird, ist gleichzeitig eine, die man nicht wählen darf.
Die verschiedenen Varianten sind auch notwendig, weil es verschiedene Situationen geben kann. Manche Zeichen sind selbsterklärend, wenn die Fahrt nach rechts angezeigt wird und man in einen Kreisverkehr einbiegt, in dem ohnehin nur die Fahrt nach rechts zulässig ist. Aber bei einer dreispurigen Straße kann es schon sehr wichtig sein, dass man weiß, ob ein Abbiegen in die gewünschte Richtung überhaupt vorgesehen ist oder nicht. Diese Zeichen werden auch rechtzeitig aufgestellt, sodass man auch die richtige Spur wählen kann, wenn man abbiegen möchte oder wenn man ohnehin vor hatte, geradeaus weiterzufahren.
Das Gebotszeichen ist damit eine wichtige Informationen für das korrekte Verhalten bei der nächsten Kreuzungssituation oder bei einer anderen Situation, bei der man eine Entscheidung treffen muss, wohin die Reise gehen soll oder gehen könnte. Das kann auch wie im zweiten Beispiel dieser Seite eine Situation sein, in der man sich für links oder rechts entscheiden kann. Geradeaus gibt es keine Möglichkeit, die Fahrt fortzusetzen.
Und selbsterklärend sind die Verkehrszeichen auch, denn es braucht keine weitere Erläuterung, um sich orientieren zu können. Das ist auch sehr wichtig, weil gerade auf belebten Straßen, die man vielleicht das erste Mal nutzt, braucht es Orientierungshilfen, wenn nicht an jeder Kreuzung ein Abbiegen möglich sein soll.
Eine wesentliche Gruppe bei den Gebotszeichen ist mit der Strecke verbunden. Dazu gehört die vorgeschriebene Fahrtrichtung ebenso wie etwa das Umkehrgebot und die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Das Gebot zur Verwendung der Schneeketten zählt auch dazu.
Die zweite Gruppe der Verkehrszeichen bei den Geboten betrifft spezielle Wege. Das gilt für den Gehweg ebenso wie auch für die Kombination von Gehweg und Radweg und auch Radweg sowie den Reitweg. Speziell an Fußgänger richtet sich das Gebot, die Unterführung zu nutzen.
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