Im Stadtgebiet werden manche Bereiche für den Straßenverkehrs abgesperrt und rein für die Fußgängerinnen und Fußgänger zugelassen. Manche dieser Zonen stehen als Spazierwege zur Verfügung, im Stadtzentrum sind es eher Fußgängerzonen zum Einkaufen oder Stadtbesichtigen.
In die Fußgängerzone dürfen aber manche Fahrzeuge doch einfahren, zum Beispiel öffentliche Dienstwagen wie jene der Müllabfuhr, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse oder Feuerwehr, Rettung, Polizei oder Straßendienst. Auch mit dem Fahrrad darf die Fußgängerzone befahren werden, es sei denn, es wird ausdrücklich verboten. Taxis haben auch öfter Zufahrt als Ausnahmegenehmigung, damit die Fahrgäste die Innenstadt erreichen können, ohne lange Wege zurücklegen zu müssen.
Angezeigt wird die Fußgängerzone durch das entsprechende Hinweiszeichen Fußgängerzone, das zwei Menschen zeigt. Das Verkehrszeichen Ende der Fußgängerzone ist das Gegenteil und hebt die Verkehrsregeln wieder auf, die in der Fußgängerzone gelten. Das betrifft zum Beispiel auch die Geschwindigkeit für jene, die die Zone befahren dürfen, denn es gilt die Schrittgeschwindigkeit. Das ist logisch, weil die Menschen zu Fuß in der Fußgängerzone mit Straßenverkehr nicht rechnen und man daher mit seinem Fahrzeug sehr vorsichtig agieren muss.
Außerdem kann es in der Fußgängerzone zeitliche Regelungen geben, wann diese für den Verkehr gilt und wann nicht. Die zeitliche Regelung kann auch Zustelldienste und Ladetätigkeiten betreffen, die wohl durchgeführt werden dürfen, aber nur aufgrund angezeigter Ausnahmen und manchmal nur zu bestimmten Zeiten - zum Beispiel am Morgen oder gegen Abend.
Die Bedeutung der beiden Hinweiszeichen kann man auf unterschiedlicher Ebene sehen. Aus Sicht des Straßenverkehrs ist die Fußgängerzone einfach ein Bereich, in dem der normale Straßenverkehr nichts zu suchen hat. Damit ist die Gefahr der Kollision ausgeschlossen, Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen und das gilt auch für jene, die mit dem Fahrzeug den Bereich der Fußgängerzone befahren, warum auch immer.
Aus Sicht einer Stadt ist die Fußgängerzone eine wichtige Zone für Wohlbefinden und Wirtschaft. Wohlbefinden deshalb, weil der Straßenlärm hier ausgeschlossen ist. Der Verkauf von Äpfel und Birnen wäre nur schwer umsetzbar, wenn ständig Fahrzeuge laut vorbeirauschen. Und daher hat man gerade die Märkte mit den Fußgängerzonen kombiniert. Außerdem sind das Plätze und Straßenzüge, die auch für Veranstaltungen genutzt werden können und daher halten sich immer sehr viele Menschen auf, die zu Fuß unterwegs sind. Das gilt auch für die Kinder und daher haben Autos hier nichts verloren.
Diejenigen, die doch zufahren, wissen das und verhalten sich entsprechend.
Die Hinweiszeichen wirken weniger wichtig als etwa die Verbotszeichen, aber sie enthalten zentrale Informationen für die Weiterfahrt und das Verhalten im Straßenverkehr. Der Hinweis auf die Autobahn beinhaltet etwa die Information über die mögliche Geschwindigkeit und auch die Autostraße wird so angekündigt bzw. angezeigt. Auf diesen Straßen gibt es auch Reiseinformationen per Überkopfwegweiser. Die Alternative ist der Vorwegweiser.
Im alltäglichen Leben gibt es einige wesentliche Informationen. Häufig trifft man auf den Schutzweg und Möglichkeiten zum Parken. Sehr oft sieht man auch in der Großstadt den Hinweis auf eine Einbahn. Die Sackgasse ist nicht gar so häufig zu sehen und nur in den Städten gibt es eine Straßenbahn, auf die man aufpassen muss. Die Wohnstraße ist hingegen immer häufiger eingerichtet, um den Verkehr zu beruhigen und auch die Fußgängerzone ist eine solche Idee.
Selten gibt es das Hinweiszeichen Laternen, bekannter ist der Hinweis auf ein Spital. Im Rahmen der Fahrt gibt es etwa am Ausgang einer Baustelle das Ende des Gegenverkehrs und ebenfalls hilfreich ist der Wegweiser zum Parkplatz.
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