Für die Fußgängerinnen und Fußgänger steht in den Städten meist am Rande der Straße der Gehsteig zur Verfügung. Damit ist ein erhöhter Schutz gewährleistet und es kommt zu keiner Behinderung der schnellen Fahrzeuge, die sich ebenfalls auf der Straße bewegen. Zusätzlich kann der Platz, der für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehen ist, durch das Verkehrszeichen Gehweg vorgeschrieben werden.
Das Verkehrszeichen Gehweg ist eines aus der Gruppe der Gebotszeichen und das heißt nicht nur, dass etwas erlaubt ist, sondern auch, dass die Nutzung verpflichtend ist. Wenn man sich eine Straße ohne Gehsteig vorstellt und zwei Meter entfernt wurde ein Gehweg angelegt, der mit entsprechenden Gebotszeichen auch ausgestattet wurde, dann darf man nicht entlang des Straßenrandes gehen, sondern hat den Gehweg zu benutzen. So reduziert sich das Risiko, von einem Fahrzeug erfasst zu werden und angenehmer ist es ohnehin, nicht direkt an der vielleicht auch noch dicht befahrenen Straße marschieren zu müssen.
Sicherer ist es auch, speziell, wenn man mit Kindern unterwegs ist und alleine deshalb schon möchte man auch, dass solche Einrichtungen genutzt werden und sich die Enge auf der Straße aufhebt. Damit sinkt das Verkehrsrisiko generell und es macht auch keinen Sinn, wenn sich alle am Straßenrand drängeln, während zwei Meter weiter ein breiter Gehweg zur Verfügung steht.
Aufgehoben wird der verpflichtende Gehweg durch das Verkehrszeichen Ende des Gehweges, womit die allgemeinen Verkehrsregeln wieder in Kraft treten. Der Gehweg ist Information und Gebot in einem, wenn es darum geht, Wege zu kennzeichnen, die für Fußgänger genutzt werden sollen. Sie sollen auch den Schutz der Kinder erhöhen, die abseits des Straßenverkehrs auf dem Gehweg sicher von A nach B gelangen sollen.
Das Verkehrszeichen findet sich in einem weiteren Gebotszeichen als Teil - nämlich beim Gebotszeichen "Geh- und Radweg", das darüber informiert, dass es auf dem folgenden Weg sowohl Radfahrer als auch Fußgänger gibt. Der Gehweg wird häufig auch durch Bodenmarkierungen ausgezeichnet, das gilt für die Kombination mit dem Radweg ebenso, um eine Teilung vorzunehmen.
Eine wesentliche Gruppe bei den Gebotszeichen ist mit der Strecke verbunden. Dazu gehört die vorgeschriebene Fahrtrichtung ebenso wie etwa das Umkehrgebot und die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Das Gebot zur Verwendung der Schneeketten zählt auch dazu.
Die zweite Gruppe der Verkehrszeichen bei den Geboten betrifft spezielle Wege. Das gilt für den Gehweg ebenso wie auch für die Kombination von Gehweg und Radweg und auch Radweg sowie den Reitweg. Speziell an Fußgänger richtet sich das Gebot, die Unterführung zu nutzen.
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