Es gibt bei den Gebotszeichen das Verkehrszeichen Gehweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger und das Verkehrszeichen Radweg für die Radfahrerinnen und Radfahrer. Beide Überlegungen sind aber auch als Einheit möglich, nämlich mit dem Gebotszeichen Geh- und Radweg, wobei die vorgenannten Verkehrszeichen hier integriert wurden. Die Darstellung kann dabei sehr unterschiedlich sein. Wenn der Weg auf gleiche Weise genutzt werden kann, ist das Fahrrad oft über den Fußgängern abgebildet, gibt es eine klare Trennung zwischen Radweg und Gehweg, dann sind seitliche Abgrenzungen möglich, zum Beispiel das Fahrrad links und die Fußgänger rechts.
In letzterem Fall würde dies bedeuten, dass der Radweg auf der linken Seite angelegt wurde, der Gehweg rechts davon. Die Unterscheidung findet sich auch oft in den Bodenmarkierungen wieder, um die Trennung nochmals zu dokumentieren. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass sich Fußgänger und die viel schnelleren Radfahrer in die Quere kommen und gefährliche Zusammenstöße passieren können.
Die Verkehrszeichen Gehweg und Radweg findet man in Parkanlagen und auf breiteren Gehsteigen, wo ausreichender Platz gegeben ist, um die Wege anlegen zu können. Auch hier ist die Überlegung der Verkehrsplaner jene, dass die langsameren und gefährdeten Verkehrsteilnehmer von der Straße entfernt ihrer Wege ziehen können, ohne sich einem Risiko auszusetzen und ohne den Verkehr aufzuhalten.
Natürlich gibt es auch Schnittpunkte der Verkehrssysteme. Wenn die Straße überquert werden muss, weisen entsprechende Gefahrenzeichen auf den Fußgängerübergang oder den Radfahrerübergang hin, sodass sich die Autofahrerinnen und Autofahrer und alle anderen motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.
Wie bei allen Gebotszeichen ist auch in diesem Fall eine Pflicht auferlegt. Sehr gerne werden die Verbotszeichen als strenge Verkehrszeichen wahrgenommen, die Gebotszeichen als nette Information - aber so ist es nicht. Wenn es einen Gehweg gibt und das Verkehrszeichen darauf hinweist, dann hat man diesen auch zu benutzen. Dafür wurde er schließlich auch organisiert. Die Straße ist für die Kraftfahrzeuge vorgesehen und die Fußgänger sowie Radfahrer haben eigenen Raum im Sinne dieses Weges abseits der eigentlichen Straße.
Dass die Leute manchmal sonderbar reagieren, ist aber auch bekannt. Es gibt Situationen, in denen auf der einen Straßenseite ein Rad- und Gehweg eingerichtet wurde und auf der anderen Seite fahren die Leute mit dem Fahrrad, weil sie keine Lust haben, eine Ampelregelung zu warten, um die Straße überqueren zu können. Das ist dann nicht im Sinne des Erfinders, weil oft die andere Straßenseite gar nicht so viel Platz bietet und es unangenehmer zum Fahren ist.
Eine wesentliche Gruppe bei den Gebotszeichen ist mit der Strecke verbunden. Dazu gehört die vorgeschriebene Fahrtrichtung ebenso wie etwa das Umkehrgebot und die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Das Gebot zur Verwendung der Schneeketten zählt auch dazu.
Die zweite Gruppe der Verkehrszeichen bei den Geboten betrifft spezielle Wege. Das gilt für den Gehweg ebenso wie auch für die Kombination von Gehweg und Radweg und auch Radweg sowie den Reitweg. Speziell an Fußgänger richtet sich das Gebot, die Unterführung zu nutzen.
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