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Bestimmte Straßentypen haben eine bestimmte zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dazu zählt etwa in Österreich die Ortsdurchfahrt mit 50 km/h, die Autobahn mit 130 km/h oder die Bundesstraße mit 100 km/h. Man darf langsamer fahren, aber auf keinen Fall schneller. Weitere Regelungen hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit sind durch die Geschwindigkeitsbeschränkung möglich.
Das Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung kann individuelle Regelungen anzeigen. Zwei oft anzutreffende Situationen sind die Baustelle und das Ortsgebiet. Zum Schutz der an der Baustelle tätigen Personen wird das Verkehrszeichen aufgestellt, das häufig die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. An Autobahnen reduziert sich die Geschwindigkeit meist auf 80 km/h, bei gefährlichen Stellen auch auf 60 km/h. Im Ortsgebiet gilt generell 50 km/h, bei Ortsdurchfahrten gibt es aber weniger besiedelte Zonen, bei denen 70 km/h erlaubt sind. Eigentlich ist dies ein höherer Wert als ursprünglich vorgesehen und daher ist die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zwangsläufig immer eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit. Im Falle des Ortsgebietes sieht man neben der Ortstafel das Verkehrszeichen mit der Angabe der zulässigen Geschwindigkeit, meist 70 km/h.
Gelangt man dann zu dichter besiedelten Gebieten des Ortes oder der Stadt, dann wird mit dem Verkehrszeichen Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung angekündigt, dass ab hier die üblichen 50 km/h gelten. Das Verkehrszeichen wird auch bei allen anderen Beschränkungen der Geschwindigkeit eingesetzt, um das Ende dieser Phase mitzuteilen.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird mit einer Zusatztafel ausgestattet, wenn sie länger als einen Kilometer andauert. Das passiert zum Beispiel bei großen Baustellen an der Autobahn, damit man weiß, wie lange diese Phase dauert und sich entsprechend einstellen kann.
Eine Sonderform der Geschwindigkeitsbeschränkung ist bei gefährlichen Fahrbedingungen gegeben. So gibt es Zusatztafeln, die darauf hinweisen, dass die angekündigte Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit nur dann gilt, wenn es regnet und die Straße feucht ist. Auch der Hinweis zu Schneefall und Glatteis ist möglich.
Mit Hilfe der beiden Verkehrszeichen mit dem Beginn und Ende der Zone mit anderer Höchstgeschwindigkeit kann man die bekannten Verkehrsregeln manipulieren und auf einfache Art und Weise neue Bedingungen schaffen. Das ist bei einer Baustelle sinnvoll, das ist aber auch bei besonderer Wetterlage relevant. Wenn es schüttet wie verrückt und die Gefahr von Aquaplaning herrscht, sollte die Geschwindigkeit reduziert werden. An sich ist man dazu schon alleine aus eigener Sicherheit heraus verpflichtet, aber mit dem Verkehrszeichen kann man die Höchstgeschwindigkeit auch per Vorschrift reduzieren.
Wichtig ist auch die Regelung bei den Ortseinfahrten. Manche Orte sind recht klein, das Ortsgebiet aber weit größer. Dann gibt es oft einen Kilometer ohne nennenswerter Bewohnung entlang der Durchfahrtsstraße und so macht es Sinn, mit Tempo 70 mehr Geschwindigkeit zuzulassen, als im Ortsgebiet eigentlich zulässig ist. Kommt man zum dichteren Ortskern, wird ohnehin wieder auf Tempo 50 reduziert, wie im Ortsgebiet generell vorgesehen.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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