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Verkehrszeichen Halten und Parken verboten

Stehenbleiben ist zu unterlassen

Die Steigerung vom Parkverbot ist das Verbot von Halten und Parken, wobei die Straßenverkehrsordnung insofern einen Unterschied macht, als Halten das Abstellen eines Fahrzeuges für maximal zehn Minuten bedeutet, während Parken jegliches Abstellen über diesen Zeitraum hinaus darstellt.

Verkehrszeichen Halten und Parken verboten

Verkehrszeichen Halten und Parken verbotenMit dem Verkehrszeichen Halten und Parken verboten sind beide Handlungen ausgeschlossen und man riskiert, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, weil es widerrechtlich abgestellt wurde. Des öfteren sieht man auch eine Zusatztafel, die den Abschleppvorgang skizziert mit dem Hinweis "Abschleppzone". Abgeschleppt wird besonders dann recht zügig, wenn das Fahrzeug ein großes Hindernis darstellt, zum Beispiel in einer Ladezone, die ein LKW nutzen möchte, um seine schwere Last zu entladen.

Die Ähnlichkeit mit dem Verkehrszeichen Parken verboten ist natürlich offensichtlich, nur hat das Verkehrszeichen Halten und Parken verboten einen weiteren Querstrich, der damit symbolisiert, dass beide Arten des Stehenbleibens zu unterlassen sind. Beim Parkverbot ist das Halten für die bereits angesprochenen zehn Minuten noch zulässig.

Möglich ist es, das Halten und Parken für einen bestimmten Zeitraum zu verbieten. In diesem Fall gibt es wieder eine Zusatztafel, die die Uhrzeit des Verbots bekanntgibt. Befindet man sich außerhalb der angeführten Zeiten, gilt das Verbot nicht. Eine solche Regelung ist für ein Geschäftsviertel vorstellbar, in dem Parkplätze für Kunden oder Flächen für die Lieferanten reserviert sind, außerhalb der Geschäftszeiten aber das Verbot wenig Sinn macht.

Bedeutung vom Verbot von Halten und Parken

Das Verkehrszeichen ist gerade in der Stadt ein wichtiges Hilfsmittel, um einen flüssigen Verkehr sicherstellen zu können. Natürlich lassen viele ihr Fahrzeug nur kurz stehen, um sich Zigaretten oder eine Zeitung aus der Trafik zu holen, um dann die Weiterfahrt anzustreben, aber wenn das an einer Engstelle passiert und der Verkehr dadurch aufgehalten wird, ist das wenig günstig, weil der Rückstau kann sich viele Straßenzüge weit sehr rasch aufbauen, speziell im Morgen- und Abendverkehr. Daher löst man diese Situation auf, indem jegliches Stehenbleiben und Verlassen des Fahrzeugs zu unterlassen ist.

Eine weitere wichtige Aufgabe wurde schon angesprochen, nämlich Ladezonen für Unternehmen oder auch für öffentliche Organisationen. Wenn dort ein PKW stehen bleibt - und auch wenn es nur für ein paar Minuten ist - kann das sehr hinderlich für den Gesamtbetrieb und das Zufahren sein, etwa mit LKW´s und schwerer Ladung. Daher wird auch dann das Verkehrszeichen eingesetzt.

Eine weitere Möglichkeit ist gegeben, wenn es ums Eck einen großen Parkplatz etwa für Ausflugsgäste gibt und man auf der Zufahrtsstraße keine parkenden oder auch nur kurz haltende Fahrzeuge haben möchte.

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Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.

Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.

Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.

Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.

Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.

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Beschreibung: Das Verkehrszeichen Halten und Parken verboten ist ein Verbotszeichen und kombiniert das Verbot vom ✅ Halten und Parken - etwa im Stadtgebiet.

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