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Verkehrszeichen Kurzparkzone

Kurzparkzone: Parken mit Zeitlimit

Neben dem generellen Parkverbot und den Sonderformen an geraden oder ungeraden Tagen gibt eine oft in den Großstädten anzutreffende Variante der Kurzparkzone. Dabei handelt es sich um eine fix definierte Zone, in der man zwar parken darf, aber das Parken ist gebührenpflichtig und auf eine bestimmte Zeitdauer beschränkt.

Parkregeln für die Kurzparkzone

Verkehrszeichen KurzparkzoneSymbolisiert wird die Kurzparkzone durch das entsprechende Verkehrszeichen Kurzparkzone, das durch die Aufschrift "Kurzparkzone" zusätzlich informiert, dass man das Auto nicht den ganzen Tag hier stehen lassen darf. Das Hauptsymbol ist das gleiche, das für Parken verboten vorgesehen ist, doch die Aussage ist eine etwas andere. Sie besagt, dass Parken schon erlaubt ist, aber nur für eine bestimmte Zeitspanne. Generelles Parken ist hingegen verboten - weshalb das Verkehrszeichen Parkverbot eingearbeitet wurde. Zumeist gilt eine Dauer von 1,5 bis 2 Stunden, wobei mittels Handy auch eine Verlängerung möglich ist.

Da die Kurzparkzone selbst innerhalb der gleichen Stadt unterschiedlich geregelt sein kann, gibt es eine Zusatztafel, die darüber informiert, wie lange man sein Fahrzeug abstellen darf und wann die Kurzparkzone gilt. So ist es meist üblich, dass an den Wochenenden und an Feiertagen die Kurzparkzone nicht gilt. Sie gilt hingegen werktags von den frühen Morgenstunden bis zum Abend, um die Geschäftsviertel mit ausreichendem Parkraum zu versorgen, sodass Kundinnen und Kunden zufahren und parken können.

Die Idee, durch die Kostenpflicht viele davon abzuhalten, ihr Fahrzeug abzustellen, funktioniert nur bedingt, denn das Parkplatzsuchen bleibt dennoch ein Thema. Auch das Parkpickerl für Anrainer ist ein Problem. Dabei wird für ein Jahr oder länger das Parkpickerl bezahlt, aber dennoch kann es passieren, dass man keine Chance auf einen Parkplatz in akzeptabler Nähe findet.

Das bedeutet, dass man zwar die vorgeschriebenen Kosten bezahlt, die für das Parken in einem bestimmten Bezirk vorgesehen sind, aber eine Garantie für den Parkplatz ist dies nicht. Das sorgt auch immer wieder für Diskussionen. Würde mit den Kosten ein fixer Platz einher gehen, wäre die Sachlage eine andere. Letztlich versucht man in den Großstädten über Kurzparkzonen und bezirkweite Regionen mit entsprechender Parkplatzbewirtschaftung, wie das offiziell heißt, die Zahl der Fahrzeuge zu reduzieren. Das funktioniert aber nur bedingt.

In Städten, in denen ein Teil umgestellt ist und ein Teil freie Parkflächen hat, sieht es dann so aus, dass im Bezirk mit Parkgebühren viele freie Flächen zu sehen sind und über der Bezirksgrenze gibt es keinen freien Parkplatz, weil dort alle parken. Daher werden solche Ideen meist wie beim Dominoeffekt von Bezirk zu Bezirk ausgeweitet - weniger Fahrzeuge werden es aber deshalb auch nicht wirklich, auch wenn manche Leute innerstädtisch sehr wohl auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umsteigen.

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Das Autobahnnetz in Österreich umfasst einige sehr lange Routen wie die Westautobahn von Wien nach Salzburg oder die Südautobahn von Wien nach Kärnten sowie die Pyhrn Autobahn und die Tauern Autobahn, aber auch einige kürzere Strecken als Schnellverbindungen, zum Teil auch innerhalb eines Bundeslandes. Ergänzend wurden einige Schnellstraßen errichtet, um lange Strecken zügiger überwinden zu können. Ein wichtiger Punkt ist dabei aber, dass man eine gültige Vignette braucht, um überhaupt die Fahrt antreten zu dürfen.

Wie beim Straßenverkehr sonst auch gilt natürlich auch bei schnellerer Fahrt die Bedeutung und Anweisung der Verkehrszeichen. Es gibt insgesamt etwa 100 verschiedene Verkehrszeichen. In Österreich werden diese in fünf Bereiche untergliedert:

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Verkehrszeichen KurzparkzoneArtikel-Thema: Verkehrszeichen Kurzparkzone

Beschreibung: Das ⛔ Verkehrszeichen Kurzparkzone ist ein Verbotszeichen und regelt die Situation beim ✅ Parken durch ein Zeitlimit, an das man sich halten muss.

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