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Verkehrszeichen Kurzparkzone

Kurzparkzone: Parken mit Zeitlimit

Neben dem generellen Parkverbot und den Sonderformen an geraden oder ungeraden Tagen gibt eine oft in den Großstädten anzutreffende Variante der Kurzparkzone. Dabei handelt es sich um eine fix definierte Zone, in der man zwar parken darf, aber das Parken ist gebührenpflichtig und auf eine bestimmte Zeitdauer beschränkt.

Parkregeln für die Kurzparkzone

Verkehrszeichen KurzparkzoneSymbolisiert wird die Kurzparkzone durch das entsprechende Verkehrszeichen Kurzparkzone, das durch die Aufschrift "Kurzparkzone" zusätzlich informiert, dass man das Auto nicht den ganzen Tag hier stehen lassen darf. Das Hauptsymbol ist das gleiche, das für Parken verboten vorgesehen ist, doch die Aussage ist eine etwas andere. Sie besagt, dass Parken schon erlaubt ist, aber nur für eine bestimmte Zeitspanne. Generelles Parken ist hingegen verboten - weshalb das Verkehrszeichen Parkverbot eingearbeitet wurde. Zumeist gilt eine Dauer von 1,5 bis 2 Stunden, wobei mittels Handy auch eine Verlängerung möglich ist.

Da die Kurzparkzone selbst innerhalb der gleichen Stadt unterschiedlich geregelt sein kann, gibt es eine Zusatztafel, die darüber informiert, wie lange man sein Fahrzeug abstellen darf und wann die Kurzparkzone gilt. So ist es meist üblich, dass an den Wochenenden und an Feiertagen die Kurzparkzone nicht gilt. Sie gilt hingegen werktags von den frühen Morgenstunden bis zum Abend, um die Geschäftsviertel mit ausreichendem Parkraum zu versorgen, sodass Kundinnen und Kunden zufahren und parken können.

Die Idee, durch die Kostenpflicht viele davon abzuhalten, ihr Fahrzeug abzustellen, funktioniert nur bedingt, denn das Parkplatzsuchen bleibt dennoch ein Thema. Auch das Parkpickerl für Anrainer ist ein Problem. Dabei wird für ein Jahr oder länger das Parkpickerl bezahlt, aber dennoch kann es passieren, dass man keine Chance auf einen Parkplatz in akzeptabler Nähe findet.

Das bedeutet, dass man zwar die vorgeschriebenen Kosten bezahlt, die für das Parken in einem bestimmten Bezirk vorgesehen sind, aber eine Garantie für den Parkplatz ist dies nicht. Das sorgt auch immer wieder für Diskussionen. Würde mit den Kosten ein fixer Platz einher gehen, wäre die Sachlage eine andere. Letztlich versucht man in den Großstädten über Kurzparkzonen und bezirkweite Regionen mit entsprechender Parkplatzbewirtschaftung, wie das offiziell heißt, die Zahl der Fahrzeuge zu reduzieren. Das funktioniert aber nur bedingt.

In Städten, in denen ein Teil umgestellt ist und ein Teil freie Parkflächen hat, sieht es dann so aus, dass im Bezirk mit Parkgebühren viele freie Flächen zu sehen sind und über der Bezirksgrenze gibt es keinen freien Parkplatz, weil dort alle parken. Daher werden solche Ideen meist wie beim Dominoeffekt von Bezirk zu Bezirk ausgeweitet - weniger Fahrzeuge werden es aber deshalb auch nicht wirklich, auch wenn manche Leute innerstädtisch sehr wohl auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umsteigen.

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Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.

Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.

Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.

Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.

Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.

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Verkehrszeichen KurzparkzoneArtikel-Thema: Verkehrszeichen Kurzparkzone

Beschreibung: Das ⛔ Verkehrszeichen Kurzparkzone ist ein Verbotszeichen und regelt die Situation beim ✅ Parken durch ein Zeitlimit, an das man sich halten muss.

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