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Verkehrszeichen Umkehrgebot

Wenden des Fahrzeuges ist Pflicht

Immer wieder kann man auf der Straße beobachten, wie Fahrzeuge um 180 Grad wenden und manchmal wählen die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker Stellen und Situationen aus, die schnell zu einer Gefahr werden können. Um die Gefahr zu reduzieren, gibt es die Sperrlinie als Bodenmarkierung, die nicht überfahren werden darf und das Verbotszeichen Umkehren verboten. Das genaue Gegenteil gibt es in der Gruppe der Gebotszeichen.

Gebotszeichen Umkehrgebot und seine Bedeutung

Verkehrszeichen UmkehrgebotDas Verkehrszeichen Umkehrgebot verpflichtet nämlich zum Umkehren, was bedeutet, dass an eine Weiterfahrt nicht zu denken ist. Hierbei wird den Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker nicht die Entscheidung überlassen, ob sie umdrehen wollen, sondern sie haben dies verpflichtend durchzuführen. Das Verkehrszeichen gehört zur Gruppe der Gebotszeichen, die sehr sympathisch mit markanter blauer Hintergrundfarbe auffallen. Viele meinen aber, dass diese Gruppe von Verkehrszeichen Empfehlungen sind im Vergleich zu den absoluten Verboten, doch das ist falsch. Man hat hier kein Verbot, aber ein Gebot, also quasi einen Befehl, wie man sich verhalten sollte. In diesem Fall den Befehl, das Fahrzeug zu wenden.

Ein Grund kann sein, dass durch eine Baustelle die Straße unterbrochen ist und eine Weiterfahrt nicht möglich ist. Vorstellbar ist auch, dass durch eine Veranstaltung die Weiterfahrt, die normalerweise möglich sein müsste, nicht gegeben ist und mit dem Verkehrszeichen darauf hingewiesen wird, dass man wenden muss, um bei der nächsten Gelegenheit auf eine Parallelstraße zu wechseln und dort die Fortsetzung der geplanten Fahrt durchzuführen.

Häufiger trifft man das Verbot des Umkehrens an als das Gebot und manche kennen das Verkehrszeichen gar nicht so genau bzw. interpretieren sie es falsch. Es ist kein Hinweis, was man machen darf, sondern was man durchzuführen hat und zwar genau in dem Bereich des Verkehrszeichens.

Eine Möglichkeit ist auch gegeben, wenn man einen längeren Straßenzug entlanggefahren ist und an sein Ende gerät. Dann wird darauf hingewiesen, indem man zum Wenden aufgefordert wird. Das Verkehrszeichen Sackgasse ist hier nicht passend, weil es auch eine große Straße sein kann, die einfach irgendwo ihr Ende findet und man muss wenden, um in Gegenrichtung die Fahrt fortzusetzen.

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Eine wesentliche Gruppe bei den Gebotszeichen ist mit der Strecke verbunden. Dazu gehört die vorgeschriebene Fahrtrichtung ebenso wie etwa das Umkehrgebot und die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Das Gebot zur Verwendung der Schneeketten zählt auch dazu.

Die zweite Gruppe der Verkehrszeichen bei den Geboten betrifft spezielle Wege. Das gilt für den Gehweg ebenso wie auch für die Kombination von Gehweg und Radweg und auch Radweg sowie den Reitweg. Speziell an Fußgänger richtet sich das Gebot, die Unterführung zu nutzen.

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Verkehrszeichen UmkehrgebotArtikel-Thema: Verkehrszeichen Umkehrgebot

Beschreibung: Das ⛔ Verkehrszeichen Umkehrgebot ist ein Gebotszeichen und verpflichtet zum ✅ Umkehren des Fahrzeugs in der aktuellen Situation.

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