Immer wieder ist zu beobachten, dass Fußgängerinnen und Fußgänger an einer dicht befahrenen Kreuzung die Straße überqueren, obwohl es eine Unterführung gibt, die weit sicherer zu benutzen ist und ebenfalls die Querung ermöglicht. Was viele nicht wissen: das Verkehrszeichen Unterführung verpflichtet sogar, die Unterführung zu nutzen.
Das Verkehrszeichen Unterführung ist Teil der Gebotszeichen und informiert nicht nur nett darüber, dass es eine Unterführung gibt, sondern es stellt auch eine Aufforderung dar, diese zu verwenden. Damit soll vermieden werden, dass auf der dicht befahrenen Kreuzung - möglicherweise sogar eine Kreuzung mit vielen verschiedenen Fahroptionen - Fußgänger gefährdet werden bzw. der Straßenverkehr ausgebremst wird.
Viel sicherer ist es, die Unterführung zu nutzen, um auf die andere Seite der Straße bzw. Kreuzung zu kommen. Viele dieser Unterführungen sind auch kombiniert mit Stationen der öffentlichen Verkehrsmittel wie U-Bahn, Straßenbahn oder Stadtbahn. Wer diese erreichen will, geht selbstverständlich in den unterirdischen Bereich und verlässt die Straße. Will man "nur" die Straße überqueren, wählen manche Passanten aber trotzdem die Straße oben und nicht die sicherere Unterführung unten. Im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist das dann ein falsches Verhalten.
Dass das Gebotszeichen eine Verpflichtung darstellt und nicht nur eine nette Information, wissen viele tatsächlich nicht - oder wollen nichts davon wissen. Die Idee dahinter ist vermutlich, dass man glaubt, Zeit zu verlieren, wenn man auf der einen Seite die Stufen hinabsteigen und auf der anderen Seite wieder hinaufgehen muss. Das Warten, bis man auf der Straße queren kann, dauert aber sicher länger und die Rolltreppe hilft ebenfalls bei der Beschleunigung der Querung in der Unterführung - soweit vorhanden.
Schwieriger ist die Situation für Menschen, die die Treppen nicht nutzen können, aber viele dieser Unterführungen sind auch schon mit einem Aufzug für Rollstuhlfahrer ausgestattet worden und damit ist auch das Problem entschärft. Falls nicht, ist auch das Queren mit dem Rollstuhl ein Problem, weil gerade an dicht befahrenen Knotenpunkten werden Unterführungen errichtet und das ist speziell auch und vor allem ein Thema in großen Städten, um den Straßenverkehr und die Fußgänger zu trennen und Schnittpunkte zu vermeiden.
Eine wesentliche Gruppe bei den Gebotszeichen ist mit der Strecke verbunden. Dazu gehört die vorgeschriebene Fahrtrichtung ebenso wie etwa das Umkehrgebot und die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Das Gebot zur Verwendung der Schneeketten zählt auch dazu.
Die zweite Gruppe der Verkehrszeichen bei den Geboten betrifft spezielle Wege. Das gilt für den Gehweg ebenso wie auch für die Kombination von Gehweg und Radweg und auch Radweg sowie den Reitweg. Speziell an Fußgänger richtet sich das Gebot, die Unterführung zu nutzen.
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