Neben der großen Liste der Gefahrenzeichen sind auch die Verbotszeichen im Straßenverkehr ein großes Thema. Sie regeln den Straßenverkehr in dem Sinne, dass sie bestimmte Handlungen ausschließen wie etwa das Abbiegen an einer Stelle, an der man dies sonst durchgeführt hätte oder auch Beschränkungen, was den Straßenverkehr selbst betrifft. Zufahrten sind ein Thema, das Gewicht der LKW ist ein anderes Beispiel.
Das Verbotszeichen erkennt man daran, dass es sich um ein rundes Verkehrszeichen handelt, das aber im Gegensatz zu den Gebotszeichen nicht blau, sondern weiß ist und einen roten Rand hat. Der rote Rand ist bekannt von den Gefahrenzeichen, die aber als Dreieck dargestellt werden. Ein weiterer Unterschied zu den Gefahrenzeichen ist dadurch gegeben, dass diese unmittelbar aufgestellt werden, also ab dem Zeitpunkt, wann das Verbot gilt und nicht wie beim Gefahrenzeichen ein paar Hundert Meter vor der Stelle. Das würde bei einem Zufahrtsverbot auch wenig Sinn machen.
Durch die Verbote werden die Möglichkeiten eingeschränkt, wie man sich mit seinem Fahrzeug verhalten kann und das erhöht auch die Sicherheit, etwa bei unübersichtlichen Stellen das Abbiegen oder Überholen. Vor allem die Gruppe der Fahrverbote stellen einen großen Anteil an den Verbotszeichen dar.
Denn das Fahrverbot kann für Fahrräder ebenso gelten wie für PKW und/oder LKW. Zusätzlich kann man die Fahrverbote eingrenzen und sich auf das Gesamtgewicht, auf die Länge oder Breite beziehen und entsprechend muss man Vorkehrungen treffen, um nicht umdrehen zu müssen. Gerade beim Schwerverkehr mit den Lastkraftwagen sind die Verbote in der Regel bekannt und werden auch kaum geändert, auch was das Gesamtgewicht betrifft. Sensibler ist die Lage nach starken Regenfällen und Problemen mit dem Straßennetz, etwa nach Unterspülungen.
Die zahlreichen Fahrverbote stellen natürlich das Herzstück dieser Gruppe von Verkehrszeichen dar, aber es gibt noch mehr wie etwa die Wartepflicht beim Gegenverkehr, was etwa bei Baustellen ein Thema sein kann. Auch das Parkverbot ist ein wichtiges Verbot, das immer wieder ausgesprochen wird, wobei man Halten, Parken und Parkverbote unterscheiden muss. Halten ist bis 10 Minuten möglich, wenn es entsprechend zugelassen ist. Alles über 10 Minuten gilt als parken und ein Parkverbot unterbindet dieses.
Auch Zonenbeschränkungen können ausgesprochen werden und so gibt es über das Fahrverbot hinaus einige Verbote wie auch das Überholverbot, die es zu beachten gilt.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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