Neben der Geschwindigkeitsbeschränkung, die bei Baustellen und in vielen anderen Verkehrssituationen Gültigkeit erlangen können, gibt es eine Sonderform, die sich auf bestimmte Zonen beziehen - meist Gebiete, die dicht besiedelt sind. Hierbei gilt auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung, sie ist aber nicht auf einen Häuserblock oder eine Straße reduziert, sondern auf eine festgelegte Zone.
Das Verkehrszeichen Zonenbeschränkung weist auch darauf hin, wobei der obere Teil ident mit dem Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung ist und darunter informiert der Schriftzug "Zone" darüber, dass es sich um eine Vorschrift handelt, die sich auf ein größeres Areal bezieht.
Aufgehoben wird die Regelung durch das Verkehrszeichen Ende einer Zonenbeschränkung, das ebenfalls sich vom Verkehrszeichen Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ableitet und den Hinweis liefert, dass die Zone beendet ist. Allerdings kann dies auch dann zu sehen sein, wenn man auf eine Querstraße trifft, die die Zone unterteilt. Fährt man die gewählte Straße weiter geradeaus, wird man wohl wieder auf die Zonenbeschränkung treffen. Denn die Verkehrszeichen müssen bei jeder Grenze aufgestellt sein, also dort, wo man in eine solche Zone einfährt und auch dort, wo man die Zone verlässt, um etwa in eine Hauptstraße einzubiegen.
Diese Zonenbeschränkung gibt es auch in Form von Bodenmarkierungen, wobei Tempo 30 sich durchgesetzt hat. Dicht besiedelte Häuserblöcke, große Siedlungen oder Wohnbauten sind häufig Grund genug, eine Zone einzurichten und den Straßenverkehr auszubremsen. Damit wird das Überqueren der Seitenstraßen erleichtert und man kann auch schneller reagieren, wenn Kinder auf die Straße laufen. Zwar sollte das nicht passieren, aber es kann schon einmal vorkommen.
Es gibt bei der Zonenbeschränkung auch Sonderformen, indem neben der höchst zulässigen Geschwindigkeit auch ein Zusatz zu sehen ist, für welche Fahrzeuge dies gilt. So könnte beispielsweise ein Motorrad oder ein Moped dargestellt sein. Das ist eine seltener anzutreffende Form des Verkehrszeichens, doch kann sie auf Wegen, die von Mopeds, nicht aber von Autos befahren werden, Sinn machen.
Generell hat man diese Regelung eingeführt, um den Verkehr zu reduzieren, den Verkehrslärm abzuschwächen und die Kinder besser zu schützen. Neben den bekannten Schulwegen sind auch die Zonen mit vielen Wohnungen ein wesentlicher Mittelpunkt der Überlegung. Es handelt sich dabei durchwegs um Seitenstraßen, die ohnehin weniger befahren werden und die nicht mit den vollen 50 km/h fahren sollen, die in der Stadt ergo im Ortsgebiet normalerweise zulässig sind. Das kann schon zu schnell sein, wenn eine gebrechliche Person die Straße überqueren möchte oder wenn Kinder unterwegs sind, die leicht abgelenkt werden können.
Der Verkehrslärm ist ein Thema, die Verkehrssicherheit ist auch ein Thema und man schafft mit einer solchen Zonenbeschränkung wirklich eine ruhigere Wohnzone, obwohl trotzdem viel Straßenverkehr gegeben sein kann. Denn nicht selten werden Seitengassen genutzt, um ein Stück des Weges abzuschneiden. Ob man diesen Weg dann auch wählt, wenn man nur noch 30 km/h fahren darf, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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